(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Lerntage in der „Zentralen Stelle“ können auf der Internet-Seite des Bundesarchivs gebucht werden.
Die „Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Verfolgung nationalsozialistischer Verbrechen“ hat ab 1958 versucht, die unfassbaren Mord-Programme der NS-Diktatur aufzuklären und Täter und Täterinnen vor die Gerichte zu bringen.
Seit das Bundesarchiv die Ermittlungsakten für die Öffentlichkeit übernommen hat, gibt es ein einzigartiges Angebot für Schulen: Schülerinnen und Schüler können den historischen Ort als außerschulischen Lernort nutzen.
Dabei lernen die Jugendlichen in professioneller fachlich-pädagogischer Begleitung, originale Ermittlungsakten zu nutzen, auszuwerten, zu diskutieren und sich eigene Meinungen zu bilden.
So lernen sie auch die bedeutenden Vorteile von Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit kennen: Dass Gerichte an das Gesetz gebunden sind, nicht aber an politische Vorgaben. Dass Einzelne sich juristisch gegen den Staat schützen und zur Wehr setzen können. Dass die Menschenrechte höchste juristische Güter sind und vieles mehr.