(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.
(2) Zur Kriegsführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
Keiner der zwei Deutschen Staaten des Jahres 1950 war in so friedliebender Stimmung, dass er diesen Text von Bertolt Brecht zu seiner Nationalhymne erkoren hätte (dabei hatte der Dichter den Text extra so angelegt, dass er auf die Melodie der West-Hymne „Deutschland, Deutschland über alles“ und auf die der Ost-Hymne „Auferstanden aus Ruinen“ gepasst hätte):
Anmut sparet nicht noch Mühe
Leidenschaft nicht noch Verstand
dass ein gutes Deutschland blühe
wie ein andres gutes Land.
Dass die Völker nicht erbleichen
wie vor einer Räuberin
sondern ihre Hände reichen
uns wie andern Völkern hin.
Und nicht über und nicht unter
andern Völkern woll’n wir sein
von der See bis zu den Alpen
von der Oder bis zum Rhein.
Und weil wir dies Land verbessern
lieben und beschirmen wir's
und das Liebste mag's uns scheinen
so wie andern Völkern ihr’s.
Eine Grundgesetz-Feier wie keine andere: Nachdem Putins Russland die Ukraine brutal überfallen hatte, änderte der Arbeitskreis Dialog Synagogenplatz seine Pläne für den 23. Mai 2022. Hier eine Zusammenfassung der Feierstunde (die wegen einer Sturmwarnung kurzfristig vom Synagogenplatz ins Foyer des Schiller-Gymnasiums verlegt worden war).