(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Was für ein wunderschöner Grundgesetz-Artikel! Und wie bedrohlich, dass viele Äußerungen aus der AfD die Sorge stark und stärker werden lassen, dass die Menschen in dieser Partei ihn gar nicht in allen Punkten respektieren wollen!
Noch schöner und ausdrücklicher kann man es kaum formulieren. Die drei Abschnitte von Artikel 3 des Grundgesetzes verlangen sehr viel für alle und von allen: Jede und jeder muss anerkennen, dass jede und jeder die gleichen Rechte hat, dass niemand wegen seiner Herkunft und seinen Ansichten benachteiligt oder bevorzugt werden darf (die einzigen Grenzen setzt das Grundgesetz an anderer Stelle selbst: Wer gegen seine Regeln verstößt, muss unbedingt mit Nachteilen rechnen).
Ein Begriff in Absatz 3 stört viele Fans des Grundgesetzes – auch im Ludwigsburger Arbeitskreis Dialog Synagogenplatz: Niemand dürfe wegen „seiner Rasse“ benachteiligt oder bevorzugt werden. Die Naturwissenschaften haben langst klargestellt: Es gibt viele Unterschiede zwischen Menschengruppen, aber es gibt keine verschiedenen Menschenrassen. Dieser Begriff wurde von den Autor:innen der Verfassung vor dieser wissenschaftlichen Klärung und in bester Absicht ins Grundgesetz aufgenommen: Nach dem ausdrücklichen „Rassen“wahn der Nazis und all den Verbrechen, die unter dieser schlimmen Überschrift begangen wurden, sollte jeder Mensch Sicherheit bekommen, egal, woher seine Vorfahren stammen.
Nun leben wir alle in einer Welt ohne verschiedene Menschenrassen, aber mit furchtbarem Rassismus vieler Menschen (weil die widerlegte Lehre nach wie vor als Kampfbegriff verwendet wird, um einzelne Gruppen von Menschen über andere zu stellen) – und wir leben mit diesem Begriff im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, bis es eines Tages kluge und große Mehrheit in der Politik geben wird, die ihn entsprechend der wissenschaftlichen Erkenntnisse streicht.
In seiner Zielsetzung und in seiner Klarheit ist Artikel 3 aber ein strahlender Diamant in der Schatztruhe der deutschen Verfassung. Er legt klar, dass jeder Mensch grundsätzlich gleich viel wert ist, gleiche Rechte hat und gleichen Schutz verdient. In manchen Diskussionen empfiehlt es sich, sprachlich genau auf diesen Artikel hinzuweisen: Da steht „Alle Menschen“ und nicht „alle Deutschen“. Dieses Versprechen des Grundgesetzes einzulösen ist nach wie vor eine wichtige Aufgabe für den Staat und alle Menschen, die darin leben ;-).
Die Sache mit der menschlichen Rasse und dass es nur eine gibt, kann bei Bedarf unter anderem unter dem hier hinterlegten Link nachgelesen werden…